Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben: Sie zahlt alle Schäden, die Sie als Autofahrer anderen Verkehrteilnehmern schuldhaft zufügen. Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer belohnt unfallfreies Fahren: Je länger Sie schadenfrei unterwegs sind, desto günstiger wird ihr Versicherungsbeitrag (Schadenfreiheitsrabatt).

Teil- und Vollkaskoschutz sind freiwillig

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Verlust oder Beschädigung Ihres eigenen Fahrzeugs – beispielsweise durch Diebstahl oder Hagelschlag. Ein Vollkaskoschutz ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sogar dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.

Wann können Sie zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln?

Stichtag für den Wechsel des Autoversicherers ist der 30. November jeden Jahres: Bis zu diesem Datum müssen Sie beim alten Versicherer kündigen, dann können Sie am 1. Januar des Folgejahres zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Sonderkündigungsrecht: Falls Ihr bisheriger Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht, können Sie auch während des laufenden Jahres jederzeit binnen eines Monats kündigen und wechseln.

Tipp: Fahranfänger zahlen in der Haftpflicht und Vollkasko viel höhere Beiträge als langjährig unfallfreie Versicherungskunden. Besonders für junge Leute lohnt es sich also, die Angebote zu vergleichen.

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