Familienheimfahrten wirken sich steuermindernd aus
2012-02-03 08:35 von admin
Manchmal befinden sich Familien in der Situation, dass ein Elternteil aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigt. Die notwendigen Fahrten zwischen den beiden Wohnsitzen sind Familienheimfahrten und in der Regel als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Auf diese Weise werden Familien finanziell entlastet.
Steuerbegünstigte doppelte Haushaltsführung
Die doppelte Haushaltsführung ist dann steuerbegünstigt, wenn für den Zweitwohnsitz eine berufliche Notwendigkeit besteht. Die Erstwohnung als Hauptsitz der Familie bildet den Lebensmittelpunkt. Die zweite Wohnung befindet sich in Arbeitsplatznähe des nicht-selbstständigen Arbeitnehmers, an einem entfernteren Ort, und wird benötigt, um während der Arbeitstage dort zu wohnen. Diese Wohnung ist also vollständig eingerichtet und als echter Wohnsitz zu bezeichnen. Für Dienstreisen angemietete Zimmer oder die Unterbringung im eigenen Elternhaus zählen nicht zu den steuerbegünstigten Zweitwohnsitzen. Der Staat gleicht die Kosten für wöchentliche Fahrten zwischen den beiden Domizilen durch Steuerbegünstigung aus.
Die Familienheimfahrt
Steuerlich absetzbar ist eine Familienheimfahrt pro Woche, der Entfernungskilometer wird dabei aktuell mit 30 Cent angesetzt. Die Kilometerpauschale ist unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel, doch die Fahrt mit dem Dienstwagen ist steuerlich nicht zu berücksichtigen. Wer mehrmals wöchentlich heimfährt und sich diese Kosten erstatten lassen möchte, der verzichtet gleichzeitig auf das Geltendmachen der weiteren Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung: Diese Möglichkeit kann sich eventuell für Vielfahrer lohnen, die sich nicht für eine ganze Arbeitswoche von der Familie trennen möchten. Wenn die Familie oder der Lebenspartner zum Zweitwohnsitz reist, dann können die entstehenden Kosten nur unter genau festgelegten Bedingungen beim Finanzamt geltend gemacht werden: Beispielsweise muss der eigentliche Pendler aus beruflichen Gründen daran gehindert sein, die Heimfahrt anzutreten.
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