Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

2012-01-27 14:53 von admin

In Deutschland werden immer mehr Menschen pflegebedürftig. Die Pflegekosten steigen immens. Der demografische Wandel verstärkt dies in Zukunft noch deutlich.

Private Pflegevorsorge durch eine Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Dabei werden folgende Modelle unterschieden: Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerente. Welches das passende Modell für einen Interessenten ist hängt von den persönlichen Umständen und Leistungsansprüchen ab.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl der privaten Pflegeversicherung sind Alter, Geschlecht und  Gesundheitszustand. Da gerade ältere Versicherungsnehmer oft schon gesundheitlich vorbelastet oder krank sind und dadurch weniger Chancen haben, bei einem privaten Pflegeversicherer aufgenommen zu werden ist eine Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen sinnvoll. Die Gesundheitsprüfung ist dabei auf eine genau begrenzte Anzahl, schwerer nicht versicherbarer Krankheiten begrenzt.

Kein Leistungsanspruch besteht, z.B. wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:  Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob,  HIV-Infektion, Bösartiger Tumor (Diagnosestellung in den letzten 3 Jahren – außer Hautkrebs), Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose.

Bei der Berechnung und dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sollte man beachten, welche Leistungen in den einzelnen Pflegestufen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht werden. In der Regel reichen die bei weitem nicht aus. Aber gerade bei einer Heimunterbringung kann es zu großen finanziellen Problemen kommen. Pflegevorsorge zahlt sich aus, denn ein Leistungsfall kann schneller eintreten, als man denkt.

Die Preise für einen Pflegeheimplatz liegen heute bei durchschnittlich 3.500 Euro pro Monat. Während die gesetzliche Pflegeversicherung ca. 1.500 Euro leistet muss der Rest vom zu Pflegenden selbst aufgebracht werden. Es verbleibt ein Kostenaufwand von fast 24.000 Euro der nach und nach Rente und Vermögen auffrisst.

Dann werden unterhaltspflichtige Angehörige herangezogen, denn Kinder haften hier für ihre Eltern.

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