Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente vor

Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit hoher Steuerförderung. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die ihre Altersvorsorge ohnehin in die eigene Hand nehmen müssen.

Hohe Steuervorteile mit der Rürup-Rente

Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich geltend machen – selbst wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen schon durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist. Im Jahr 2007 können Sie 12.800 Euro Beitrag zu Ihrer Rürup-Rente voll von der Einkommensteuer absetzen (Ehepaare 25.600 Euro). Dieser Betrag steigt bis zum Jahr 2025 stufenweise auf 20.000/ 40.000 Euro (Alleinstehende/ Ehepaare).

Was leistet die Rürup-Rente?

Aus Ihrer Rürup-Vorsorge bekommen Sie frühestens mit 60 Jahren eine lebenslange Rente. Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt – anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Ihre Beiträge für sie angespart und inklusive Erfolgsbeteiligung in Form der Rente wieder an Sie ausgezahlt.

Tipp: Die Ansprüche aus Ihrer Rürup-Rente sind nicht vererbbar. Wenn Sie für eine Familie finanziell verantwortlich sind, können Sie aber eine Hinterbliebenen-Rente für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vereinbaren.

Rürup-Rente ist Hartz-4-fest

Vermögen, das Sie mit einer Rürup-Rente fürs Alter angespart haben, darf bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet werden. Das kann wichtig werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern. Wie ihre Schwester, die Riester-Rente, ist die Rürup-Rente damit „Hartz-4-fest“.