
Mit der Auslandskrankenversicherung im Urlaub gut geschützt
Die gesetzlichen Kassen erstatten Ihre Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie innerhalb Der Europäischen Union oder in Staaten unterwegs sind, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Und gerade bei deutschen Patienten langen ausländische Ärzte kräftig zu. Auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten zahlen Sie dann selbst. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt im Ernstfall die Behandlungskosten, wenn Sie im Ausland akut erkranken oder einen Unfall erleiden.
Sogar der Rettungsflug ist versichert
Die Auslandskrankenversicherung zahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und nach Unfällen. Sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahneingriffe, für Medikamente und andere medizinische Heilmittel. Zusätzlich versichert ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland – wenn nötig sogar per Rettungsflugzeug. Sollte der Versicherte im Ausland versterben, trägt seine Auslandskrankenversicherung die Überführungskosten in die Heimat.