Reiserücktrittsversicherung zahlt Stornokosten
Schwerer Unfall, Krankheit oder Trauerfall - viele Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet die Stornogebühren des Reiseveranstalters, wenn Sie aus triftigem Grund eine Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Zum Beispiel wenn Sie selbst krank werden, wenn ein naher Angehöriger erkrankt oder sogar verstirbt. Aber auch, wenn sie Zuhause einen schweren Schaden durch Unwetter, Brand oder Einbruch haben und deshalb Ihre Wohnung nicht alleinlassen können oder früher heim reisen müssen.
„Mallorca-Police“: Reiseversicherung für den Mietwagen
Wenn Sie am Urlaubsort einen Mietwagen leihen, sind die Deckungssummen der örtlichen Fahrzeugversicherer oft zu niedrig. Prüfen sie vor der Reise die Bedingungen Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Regelfall ist eine „Mallorca-Police“ für den Mietwagen im Urlaub eingeschlossen. Damit wird der Versicherungsschutz fürs Leihfahrzeug an deutsche Haftungssummen angepasst. Anderenfalls einfach mit dem Versicherer in Verbindung setzen und klären, ob der Mietwagenschutz mitversichert werden kann.