Wer braucht die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Sie ist gleichzeitig sicher und attraktiv: während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder Fonds, als Extra erhalten Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später bekommen Sie lebenslang monatliche Leistungen – in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur Riester-Rente einschließlich der staatlichen Zulagen angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Dank der staatlichen Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner geeignet, die ihre Vorsorgelücke schließen wollen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Für Selbstständige und Freiberufler ist wegen der speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten vor allem das Modell der -> Rürup-Rente interessant.
So funktioniert die Förderung
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: in jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.
Die Zulagen der Riester-Rente setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: bis 2005 zahlt der Staat bis zu 76 Euro Grundzulage plus 92 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind, ab 2006 gibt es 114 Euro plus 138 Euro je Kind, ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und 185 Euro je Kind. Steuerlich absetzbar sind bis 2005 jährlich 1.050 Euro, ab 2006 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein über die Zulagenförderung hinausgehender Steuervorteil ergibt.
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.
Welche Produkte werden gefördert?
Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt.
Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Die Riester-Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit 65 gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60. Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.
Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten. Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden. Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den Altvertrag integriert werden.
Riester-Vorsorge und gesetzliche Rente
Die Altersvorsorge in Deutschland fußt traditionell auf drei Säulen – der gesetzlichen Rente, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je – wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge bei der Riester- Rente zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.
Die Beitragsphase
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Im Jahr 2005 sind das zwei Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Der Eigenbeitrag steigt bei der Riester-Rente auf drei Prozent in den Beitragsjahren 2006 und 2007 und auf vier Prozent ab 2008.
Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.
Als Kunde können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben – für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Tipp: Viele nutzen die Sonderzahlungen des Arbeitgebers am Jahresende zur Finanzierung ihrer Riester-Rente.
Die Auszahlungsphase
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.
Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich – die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, da der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.
Wie finde ich das passende Riester-Produkt?
Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produkte gegenüber. Erste Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie auf dieser Internetseite.
Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung zur Riester-Rente sollten Sie daher nicht verzichten. Wir stellen auf Ihren Wunsch den Kontakt mit einem kompetenten und unabhängigen Berater her, der den Markt genau kennt, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation analysiert und in der Fülle der angebotenen Produkte zielsicher die optimale Riester-Vorsorge für Sie findet.
Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose. Die staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden – z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police. Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Personen, die bereits eine Rente wegen Alter, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.
Riester-Renten sind Hartz-4-fest
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht. Das gilt bspw. für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.